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Creative Commons
Entgegen einem häufigen Missverständnis ist Creative Commons nicht der Name einer einzigen Lizenz, sondern einer Organisation. Creative Commons (abgekürzt CC; englisch für schöpferisches Gemeingut, Kreativallmende) ist eine gemeinnützige Organisation, die 2001 in den USA gegründet wurde. Sie veröffentlicht verschiedene Standard-Lizenzverträge, mit denen ein Autor der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese Lizenzen sind nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar, die unter das Urheberrecht fallen, zum Beispiel Texte, Bilder, Musikstücke, Videoclips usw. Auf diese Weise entstehen Freie Inhalte.
Die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons unterscheiden sich erheblich. Einige CC-Lizenzen schränken die Nutzung relativ stark ein, andere wiederum sorgen dafür, dass auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird. Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz CC BY-SA, dann erlaubt er die Nutzung durch andere Menschen unter der Bedingung, dass der Urheber sowie die betreffende Lizenz angegeben werden. Darüber hinaus darf der Nutzer das Werk unter der Bedingung verändern, dass er das bearbeitete Werk unter derselben Lizenz veröffentlicht. Das ist z. B. die Lizenz, die Wikipedia verwendet.
Freie Inhalte, ob unter einer CC-Lizenz oder unter einer anderen, sind wichtig für Menschen, die kein Geld für Texte, Bilder, Musik usw. ausgeben können oder wollen. Außerdem dürfen Inhalte unter bestimmten CC-Lizenzen verändert und weiterverarbeitet werden. Das ist wichtig für Menschen, die zum Beispiel künstlerisch mit den Inhalten umgehen wollen.
Lizenzen
Im Rahmen der Initiative wurden mehrere Open-Content (Freie Inhalte)-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright der Vereinigten Staaten bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt. Der Stand der Anpassung an das deutsche Recht ist unter Creative Commons International: Germany dokumentiert. Im deutschsprachigen Raum gibt es zudem die Länderprojekte Creative Commons Austria (Österreich) sowie Creative Commons Switzerland (Schweiz).
Die CC-Lizenzen, angeordnet nach ihrer Offenheit
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Von der Gemeinfreiheit (Public domain, PD) bis zu „Alle Rechte vorbehalten“ (All rights reserved).
Dunkelgrün sind die „Approved for Free Cultural Works“-Lizenzen, die beiden grünen Bereiche markieren die Lizenzen, die kompatibel mit der „Remix-Kultur“ sind.
Drei verschiedene Darstellungsweisen
Die Lizenzbedingungen der gewählten Creative-Commons-Lizenz werden in drei Darstellungsweisen bereitgestellt:
- Kurzfassung für Laien („Commons Deed“), welche die maßgeblichen Grundgedanken der für Juristen gedachten „Langfassung“ allgemeinverständlich und vereinfacht darstellt (international gleich). Eine Laienversion gibt es deswegen, damit ein normaler Benutzer ohne viel Mühe die von der Lizenz erzeugten rechtlichen Regeln erfassen kann. Dadurch soll es für die meisten Fälle überflüssig werden, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Vollständig und rechtlich maßgeblich ist jedoch allein die „Langfassung“.
- Langfassung der Lizenz als juristischer Volltext. Diese „juristenlesbare“ Fassung ist die rechtlich allein maßgebende und je nach Version und Portierungsstand auf die nationalen Rechtsordnungen (Vereinigte Staaten, Deutschland, Frankreich etc.) „portiert“, d. h. textlich an das jeweilige nationale Recht angepasst. Alle auf die jeweiligen nationalen Rechtssysteme angepassten „Ports“ sollen im Ergebnis möglichst gleiche rechtliche Wirkungen haben und sind von den gleichen Grundgedanken getragen. Diese Grundgedanken sind in der Kurzfassung zusammengefasst. Folglich ist die Kurzfassung inhaltlich immer identisch, egal welche landesbezogene Portierung gewählt wurde.
- Maschinenlesbare Fassung im RDF-Format, sodass die Lizenz von Suchmaschinen erkannt wird (ebenfalls international identisch).
Portierungen auf lokale Rechtssysteme
Da das Urheberrecht in vielen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird, existieren für viele CC-Lizenzen auf das lokale Rechtssystem zugeschnittene Fassungen, sogenannte „portierte Lizenzen“ oder kurz „Ports“. Sie sind jeweils an ein bestimmtes Rechtssystem angepasst. Die Wahl zwischen einem länderspezifischen „Port“ der Lizenz und der jeweiligen „Unported“-Lizenz bleibt jedoch dem Urheber oder Rechteinhaber des Werks überlassen. Alle „Ports“ zielen darauf ab, im Ergebnis vor dem Hintergrund des nationalen Rechts dieselben Wirkungen zu erzielen wie in der „Unported“-Lizenz vorgesehen. Dieses Vorgehen ist notwendig, da es kein weltweit einheitliches Urheberrecht gibt.
Seit dem 4. Juni 2004 existieren Lizenzversionen für Brasilien, am 11. Juni und 18. Juni folgten Umsetzungen für Deutschland und die Niederlande. Die deutschen Creative-Commons-Lizenzen in der Version 3.0 sind am 24. Juli 2008 erschienen. Österreichische Lizenzen sind ebenfalls seit 2004 und in der Version 3.0 seit August 2008 verfügbar. Seit dem 26. Mai 2006 ist eine Schweizer Version der CC-Lizenzen in der Version 2.5 verfügbar, seit April 2012 auch in der Version 3.0. Seit Februar 2012 steht für Irland ebenfalls eine Version 3.0 zur Verfügung. Eine deutsche Übersetzung (keine Portierung) der „internationalen“ Version 4.0 der Creative-Commons-Lizenzen wurde im Januar 2017 bereitgestellt.
Rechtliche Bewertung in Deutschland
Die Creative-Commons-Lizenzen stellen im deutschen Recht Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, für die es bestimmte gesetzliche Vorgaben gibt. Beispielsweise dürfen diese keine überraschenden Vertragsklauseln enthalten. Zweifel bezüglich der Auslegung der Lizenzen gehen stets gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Lizenzgebers. Bei älteren, „unportierten“ Versionen, die nicht in deutscher Sprache vorlagen, war unklar, ob die Lizenznehmer den Inhalt der CC-Lizenz beim Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen konnten.
Siehe auch
Weblinks
Quellen
Bildernachweis
- Grafik der verschiedenen Lizenzen: JoeranDE, Public domain, via Wikimedia Commons